Die Fördersätze sind kombinierbar – bis zu 70% der förderfähigen Kosten
Für jede förderfähige Wärmepumpe
Heizungstausch bis Ende 2028
Haushaltseinkommen unter 40.000 €
Natürliche Kältemittel (Propan, CO₂)
Maximale Förderung: 70%
Die Boni sind kombinierbar, jedoch auf insgesamt 70% der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €) begrenzt.
Ab Januar 2026 gelten strengere Anforderungen für die Förderfähigkeit
Ab 2026 müssen Wärmepumpen 10 dB (statt 5 dB) unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
| Leistung | Gesetzlich | Förderfähig |
|---|---|---|
| unter 6 kW | 65 dB | unter 55 dB |
| 6-12 kW | 70 dB | unter 60 dB |
| 12-30 kW | 78 dB | unter 68 dB |
Ab Januar 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
Planen Sie voraus: Wählen Sie bereits jetzt Geräte mit Propan oder CO₂ als Kältemittel.
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