GEG 2026

Was ändert sich für
Lüftungsanlagen?

Ab 2026 ist Wärmerückgewinnung mit ≥75% Effizienz Pflicht für Anlagen über 300 m³/h. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Anlage betroffen ist.

GEG 2026 Compliance-Check

Ist Ihre Anlage betroffen?

Geben Sie die Eckdaten Ihrer Lüftungsanlage ein und prüfen Sie sofort die GEG 2026 Konformität.

50 m³/h↑ 300 m³/h Grenze800 m³/h
0%↑ 75% Pflicht95%

GEG 2026 KONFORM

System < 300 m³/h: Wärmerückgewinnung nicht vorgeschrieben (GEG §67)

Befreit

<300 m³/h Grenze

Nicht relevant

Befreit von WRG-Pflicht

GEG-Entwicklung im Zeitverlauf

GEG 2024

Grundanforderungen

Wärmerückgewinnung empfohlen, aber nicht bei allen Anlagen Pflicht.

GEG 2026Aktuell

Verschärfte Anforderungen

WRG ≥75% Pflicht für Anlagen ≥300 m³/h. Befreiung unter 300 m³/h.

EU 2027+

Europäische Harmonisierung

Erwartete weitere Verschärfung der Effizienzanforderungen.

Welche Gebäude sind betroffen?

Die 300 m³/h Grenze entscheidet über die WRG-Pflicht

Einfamilienhaus (EFH)

Typisch: 120–200 m³/h

Befreit

Meist unter 300 m³/h → befreit

Mehrfamilienhaus (MFH)

Typisch: 300–800 m³/h

WRG-Pflicht

Überschreitet 300 m³/h Grenze → WRG Pflicht

Wohnung / Apartment

Typisch: 80–150 m³/h

Befreit

Deutlich unter 300 m³/h → befreit

Büro / Gewerbe

Typisch: 500–5.000 m³/h

WRG-Pflicht

Weit über 300 m³/h → WRG Pflicht

VDI 6022 Hygiene-Anforderungen

Neben GEG 2026 gelten auch die VDI 6022 Hygienevorgaben

Zuluftfilter

Mindestens F7 (ePM1 50%)

6–12 Monate Wechsel

Abluftfilter

Mindestens G4 (ISO Coarse >50%)

6–12 Monate Wechsel

Hygiene-Inspektion

Visuelle + mikrobiologische Prüfung

Alle 24 Monate

Luftleitungsreinigung

Bei Bedarf nach Inspektion

Alle 24–36 Monate

PassivHaus-Standard übertrifft GEG 2026

PassivHaus-zertifizierte KWL-Geräte erreichen WRG-Werte von bis zu 95% — weit über der GEG-Anforderung von 75%. In unserer Datenbank sind 12 PassivHaus-zertifizierte Geräte enthalten.

95%

Max WRG PassivHaus

12

Zertifizierte Geräte

n50 ≤ 0,6

Luftdichtheit

Häufig gestellte Fragen

Bin ich von der WRG-Pflicht betroffen?+
Die WRG-Pflicht gilt für Lüftungsanlagen mit einem Nennluftvolumenstrom von ≥300 m³/h. Typische Einfamilienhäuser (120-200 m³/h) und Wohnungen (80-150 m³/h) sind in der Regel befreit. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte überschreiten die Grenze häufig.
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?+
Bei Nicht-Einhaltung der GEG-Anforderungen drohen Bußgelder und die Verweigerung der Baugenehmigung bei Neubauten. Bei Bestandsgebäuden kann die Nachrüstung im Rahmen einer Sanierungspflicht angeordnet werden.
Gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude?+
Die WRG-Pflicht nach GEG 2026 gilt primär für Neubauten und wesentliche Umbauten. Bei reinen Bestandsgebäuden ohne Sanierung besteht keine Nachrüstpflicht — allerdings gelten die Anforderungen bei Austausch oder Neuinstallation einer Lüftungsanlage.
Welche Ausnahmen gibt es?+
Befreit sind: Anlagen unter 300 m³/h Nennluftvolumenstrom, Anlagen mit weniger als 4 Betriebsmonaten pro Jahr, reine Abluftanlagen ohne Zuluftführung und Anlagen in denkmalgeschützten Gebäuden (Einzelfallprüfung).

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