BEG-Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Der Heizungstausch ist 2026 so attraktiv gefördert wie nie zuvor. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Hauseigentümer bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für eine neue Wärmepumpe als Zuschuss erhalten — das entspricht einem maximalen Förderbetrag von 21.000 Euro.
Die Förderung läuft seit Ende 2023 über das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude" und wird 2026 planmäßig fortgeführt. Im Bundeshaushalt 2026 sind ausreichend Mittel für das Programm eingestellt. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist weiterhin für die technische Prüfung und Zulassung der Wärmepumpen zuständig, während die KfW die Zuschüsse auszahlt.
Die Förderung setzt sich aus vier kombinierbaren Bausteinen zusammen: Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %). Im Folgenden erklären wir jeden Baustein im Detail, zeigen alle Kombinationsmöglichkeiten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
Wichtig: Die Bundesregierung plant, das Heizungsgesetz (GEG) durch ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz" abzulösen. Ein Kabinettsbeschluss wird für Ende Februar 2026 erwartet. Die aktuelle Förderkulisse bietet Planungssicherheit — wer jetzt handelt, sichert sich die bestehenden Konditionen.
Grundförderung: 30 % für alle Eigentümer
Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen Eigentümern von Wohn- und Nichtwohngebäuden offen, die eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie das Gebäude selbst bewohnen oder vermieten.
Voraussetzungen:
- Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.2021).
- Die Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Die Dimensionierung erfolgt nach VDI 4645.
- Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Schallanforderungen: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung (EU 206/2012) liegen.
- Förderfähig sind alle gängigen Typen: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Rechenbeispiel: Bei förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro beträgt die Grundförderung 9.000 Euro. Damit sinkt der Eigenanteil bereits auf 21.000 Euro — und mit den folgenden Boni lässt er sich weiter reduzieren.
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % für schnellen Heizungstausch
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt Hauseigentümer, die frühzeitig von fossilen Brennstoffen auf eine Wärmepumpe umsteigen. Er beträgt 20 Prozent und wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt.
Voraussetzungen:
- Sie müssen eine funktionstüchtige fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicherheizung) oder eine mindestens 20 Jahre alte Biomasse- oder Gasheizung außer Betrieb nehmen und fachgerecht entsorgen lassen.
- Sie müssen das Gebäude selbst bewohnen (Selbstnutzung).
- Der Bonus gilt bis zum 31. Dezember 2028 in voller Höhe (20 %). Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte: 17 % ab 2029, 14 % ab 2031, 11 % ab 2033 und so weiter.
Tipp für SHK-Fachbetriebe: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist der stärkste Verkaufsargument im Beratungsgespräch. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass der Bonus ab 2029 schrittweise sinkt. Wer bis Ende 2028 handelt, spart sich 900 Euro (3 % von 30.000 €) gegenüber einem Heizungstausch ab 2029.
Einkommensbonus: +30 % für Haushalte mit niedrigem Einkommen
Der Einkommensbonus ist mit 30 Prozent der höchste Einzelbaustein und richtet sich gezielt an Haushalte mit begrenztem Einkommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wärmewende auch für Familien mit geringerem Einkommen erschwinglich bleibt.
Voraussetzungen:
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 40.000 Euro pro Jahr betragen.
- Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 werden also die Bescheide für 2023 und 2024 herangezogen — der niedrigere Wert zählt.
- Sie müssen das Gebäude selbst bewohnen (Selbstnutzung).
Nachweis: Dem KfW-Antrag müssen Sie die relevanten Einkommensteuerbescheide beifügen. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften wird das gemeinsame Haushaltseinkommen betrachtet.
Rechenbeispiel: Eine Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, die ihre 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, kann alle drei Boni kombinieren: 30 % (Grund) + 20 % (Klima) + 30 % (Einkommen) = 80 %, gedeckelt auf 70 %. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt das einen Zuschuss von 21.000 Euro — der Eigenanteil beträgt nur noch 9.000 Euro.
Effizienzbonus: +5 % für besonders klimafreundliche Wärmepumpen
Der Effizienzbonus von 5 Prozent honoriert den Einsatz besonders effizienter oder klimafreundlicher Wärmepumpentechnologien. Er ist mit allen anderen Boni kombinierbar.
Voraussetzungen (mindestens eine muss erfüllt sein):
- Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle Erdreich (Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde oder Erdkollektor).
- Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle Grundwasser (Wasser-Wasser-Wärmepumpe).
- Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle Abwasser.
- Die Wärmepumpe arbeitet mit einem natürlichen Kältemittel (z. B. R290/Propan, R744/CO₂, R717/Ammoniak).
Praxishinweis: Immer mehr Hersteller bieten Luft-Wasser-Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan) an. Diese Geräte erreichen den Effizienzbonus, obwohl sie Luft als Wärmequelle nutzen — ein wichtiger Punkt bei der Geräteauswahl. Im Mepbau Wärmepumpen-Rechner können Sie gezielt nach Modellen mit natürlichem Kältemittel filtern.
Kumulierung: So erreichen Sie bis zu 70 % Förderung
Die vier Förderbausteine lassen sich nach dem Baukastenprinzip kombinieren. Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die folgende Tabelle zeigt typische Szenarien:
| Szenario | Grund | Klima | Effizienz | Einkommen | Gesamt | Zuschuss (bei 30.000 €) |
|---|
| Vermieter, Luft-WP | 30 % | — | — | — | 30 % | 9.000 € |
| Selbstnutzer, Luft-WP, Gastausch | 30 % | 20 % | — | — | 50 % | 15.000 € |
| Selbstnutzer, Sole-WP, Gastausch | 30 % | 20 % | 5 % | — | 55 % | 16.500 € |
| Selbstnutzer, R290-Luft-WP, Gastausch | 30 % | 20 % | 5 % | — | 55 % | 16.500 € |
| Selbstnutzer, Luft-WP, Gastausch, Einkommen ≤ 40k | 30 % | 20 % | — | 30 % | 70 % | 21.000 € |
| Selbstnutzer, Sole-WP, Gastausch, Einkommen ≤ 40k | 30 % | 20 % | 5 % | 30 % | 70 %* | 21.000 € |
*Die rechnerische Summe von 85 % wird auf die Deckelung von 70 % reduziert.
Zusätzlich zum KfW-Zuschuss steht der KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) mit einem Volumen von bis zu 120.000 Euro zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung. Damit können Sie auch die nicht geförderten Kosten sowie weitere Sanierungsmaßnahmen finanzieren.
Ermitteln Sie Ihren individuellen Fördersatz mit dem Mepbau Förderung-Rechner — in wenigen Minuten wissen Sie, wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt.
Förderfähige Kosten: Was zählt, was nicht
Nicht alle Kosten rund um den Wärmepumpeneinsatz sind förderfähig. Grundsätzlich werden die tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (inkl. MwSt.) anerkannt, die unmittelbar mit der Heizungsmaßnahme zusammenhängen.
Förderfähig sind:
- Wärmepumpe und Zubehör: Gerätekosten, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Regelungstechnik
- Erschließung der Wärmequelle: Erdsondenbohrung, Erdkollektorverlegung, Brunnenbohrung
- Installation und Inbetriebnahme: Montage, Anschluss, hydraulische Einbindung, Inbetriebnahme
- Umfeldmaßnahmen: Demontage und Entsorgung der Altanlage, hydraulischer Abgleich, Austausch oder Ergänzung von Heizkörpern, Einbau von Fußbodenheizung, Rohrleitungsdämmung, Anpassung des Wärmeverteilsystems
- Elektrik: Erweiterung des Zählerschranks, Verlegung neuer Leitungen für die Wärmepumpe, separater Stromzähler
- Bauliche Maßnahmen: Einrichtung oder Umgestaltung des Technikraums inkl. Wand- und Deckendurchbrüche, Putz- und Malerarbeiten im direkten Zusammenhang
- Warmwasserbereitung: Warmwasser-Wärmepumpen, Frischwasserstationen, Wohnungsstationen
- Planung und Baubegleitung: Kosten für Energieberatung und Baubegleitung, die in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen
Nicht förderfähig sind:
- Eigenleistungen (nur Materialkosten, keine Arbeitskosten)
- Grundstücks- und Gebäudekosten
- Baunebenkosten ohne direkten Zusammenhang (z. B. Gartenarbeiten)
- Photovoltaikanlagen (eigenes Förderprogramm)
- Kosten, die vor der KfW-Antragstellung angefallen sind
Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten
| Wohneinheit | Max. förderfähige Kosten |
|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € |
| Jede weitere Wohneinheit | 15.000 € |
| Zweifamilienhaus (gesamt) | 45.000 € |
| Mehrfamilienhaus mit 6 WE | 105.000 € |
Für SHK-Fachbetriebe und Energieberater ist eine korrekte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 die Grundlage für eine normkonforme Dimensionierung nach VDI 4645 — und damit die Voraussetzung für eine reibungslose Förderabwicklung. Der Mepbau Heizlast-Rechner erstellt die raumweise Berechnung nach Norm.
Antragsprozess: Schritt für Schritt zum Fördergeld
Der KfW-Antrag für das Programm 458 folgt einem strikt geregelten Verfahren. Die Einhaltung der korrekten Reihenfolge ist entscheidend — Fehler in der Abfolge sind der häufigste Ablehnungsgrund.
Schritt 1: Energieeffizienz-Experten oder Fachfirma beauftragen
Kontaktieren Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (gelistet unter www.energie-effizienz-experten.de) oder eine qualifizierte SHK-Fachfirma. Der Experte erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) — ein digitales Dokument, das die geplante Maßnahme, die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt.
Schritt 2: Liefer- und Leistungsvertrag abschließen
Schließen Sie mit der Fachfirma einen Liefer- und Leistungsvertrag ab. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Vertrag nur bei Förderzusage in Kraft tritt. Außerdem muss das voraussichtliche Einbaudatum innerhalb der nächsten 36 Monate liegen.
Schritt 3: KfW-Antrag online stellen
Registrieren Sie sich im KfW-Portal „Meine KfW" (meine.kfw.de) und stellen Sie den Antrag für das Programm 458. Sie benötigen die BzA-ID aus Schritt 1 und den Liefer- und Leistungsvertrag aus Schritt 2. Das Portal berechnet automatisch Ihre voraussichtliche Fördersumme.
Schritt 4: Förderzusage abwarten
Nach Prüfung erhalten Sie die Förderzusage per E-Mail. Erst jetzt dürfen die Arbeiten verbindlich beginnen. Die KfW reserviert die Fördermittel für 36 Monate — innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme abgeschlossen sein.
Schritt 5: Heizungstausch durchführen lassen
Der SHK-Fachbetrieb baut die neue Wärmepumpe ein und nimmt sie in Betrieb. Achten Sie darauf, alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren.
Schritt 6: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie laden die BnD sowie alle Rechnungsnachweise im KfW-Portal hoch, verifizieren Ihre Identität und reichen den Verwendungsnachweis ein. Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Häufige Fehler vermeiden: 7 Praxistipps
Die Förderabwicklung ist an klare Regeln gebunden. Diese Fehler führen in der Praxis am häufigsten zu Problemen oder Ablehnungen:
1. Falsche Reihenfolge: Der häufigste Fehler ist die verbindliche Beauftragung der Fachfirma vor der KfW-Antragstellung. Der Liefer- und Leistungsvertrag darf zwar vor dem Antrag geschlossen werden, muss aber zwingend eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten. Ohne diese Klausel gilt der Auftrag als verbindlich — und die Förderung wird abgelehnt.
2. Fehlende Schallanforderungen: Seit dem 1. Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen. Prüfen Sie vor der Geräteauswahl, ob das gewählte Modell diese Anforderung erfüllt. Nicht alle am Markt erhältlichen Geräte sind förderfähig.
3. JAZ unter 3,0: Die Wärmepumpe muss eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen. Bei hohen Vorlauftemperaturen (über 55 °C) und schlecht gedämmten Bestandsgebäuden kann dies kritisch werden. Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und eine normkonforme Auslegung nach VDI 4645 stellen sicher, dass die JAZ-Anforderung eingehalten wird.
4. Einkommensnachweis vergessen: Wer den Einkommensbonus beantragt, muss die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung beifügen. Fehlende oder falsche Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich.
5. Förderfähige Kosten falsch berechnet: Eigenleistungen (Arbeitskosten) sind nicht förderfähig — nur die Materialkosten. Achten Sie darauf, dass die Fachfirma in der Rechnung klar zwischen Material und Arbeitsleistung trennt.
6. Frist versäumt: Die 36-Monats-Frist für die Umsetzung beginnt mit der Förderzusage. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Planen Sie daher realistische Umsetzungszeiträume ein, insbesondere bei Erdwärmebohrungen, die eine behördliche Genehmigung erfordern.
7. Hydraulischen Abgleich vergessen: Der hydraulische Abgleich nach § 60c GEG ist bei jedem Heizungstausch Pflicht. Wird er nicht durchgeführt und dokumentiert, kann dies die Förderung gefährden. Der Mepbau Heizlast-Rechner liefert die Grundlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung Wärmepumpe 2026
Wer kann die KfW-Förderung 458 beantragen?
Alle natürlichen Personen, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, können die Förderung beantragen — sowohl für selbst bewohnte als auch für vermietete Wohngebäude. Für den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus ist Selbstnutzung erforderlich. Vermieter erhalten die Grundförderung (30 %) und ggf. den Effizienzbonus (5 %), also maximal 35 Prozent.
Wie lange dauert die Bearbeitung des KfW-Antrags?
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis acht Wochen. In Hochphasen (Frühjahr und Herbst) kann es länger dauern. Die BzA des Energieeffizienz-Experten sollte bereits vorliegen, da sie eine Voraussetzung für die Antragstellung ist.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja, die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Landesförderungen) ist bis zu einer Kumulierungsgrenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten zulässig. Der KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit dem steuerlichen Abzug nach § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
Dank der auflösenden oder aufschiebenden Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag (Schritt 2) entstehen Ihnen bei einer Ablehnung keine Kosten. Der Vertrag tritt in diesem Fall nicht in Kraft. Sie können den Antrag nach Behebung der Ablehnungsgründe erneut stellen.
Gilt die Förderung auch für Neubauten?
Nein. Das KfW-Programm 458 richtet sich ausschließlich an Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem 01.01.2021). Für Neubauten gibt es separate Förderprogramme im Rahmen der BEG (z. B. KfW-Programm 297/298 für Effizienzhaus-Neubauten).
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