BEG Einkommensbonus: Die häufig übersehene Förderkomponente
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Hauseigentümer mit niedrigem Einkommen bis zu 70 % der Investitionskosten für eine neue Wärmepumpe erstattet bekommen. Der Schlüssel: der Einkommensbonus von 30 %, der die Grundförderung erheblich aufwertet — aber oft nicht beantragt wird, weil Eigentümer die Einkommensgrenze oder den genauen Ablauf nicht kennen.
Dieser Leitfaden erklärt alles: Wer Anspruch hat, wie das Einkommen nachgewiesen wird und wie der BAFA-Antrag Schritt für Schritt gestellt wird.
Was ist der BEG Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus ist eine Förderkomponente im Rahmen des BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen), die über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt wird.
Höhe: 30 % der förderfähigen Investitionskosten (zusätzlich zur Grundförderung)
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 40.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024 für Anträge im Jahr 2026).
Haushalt: Alle Personen, die in der Immobilie wohnen oder einkommensteuerpflichtig zum Haushalt gehören, werden zusammengezählt.
Förder-Stapelung 2026: Wie hoch kann die Gesamtförderung werden?
| Förderkomponente | Prozentsatz | Voraussetzung |
|---|
| Grundförderung | 30 % | Immer (bei WP als Hauptheizung) |
| Klimabonus | +20 % | Alter funktionstüchtiger Öl-/Gaskessel vorhanden |
| Effizienzbonus | +5 % | SWWP oder R290-LWWP (natürliches Kältemittel) |
| Einkommensbonus | +30 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr |
| Gesamt maximal | 70 % | — |
Beispielrechnung: Rentner-EFH, Altölkessel, LWWP R290:
- WP-Investition gesamt: 20.000 €
- Grundförderung (30 %): 6.000 €
- Klimabonus (20 %): 4.000 €
- Effizienzbonus (5 %): 1.000 €
- Einkommensbonus (30 %): 6.000 €
- Gesamtförderung: 17.000 € (85 % — begrenzt auf max. 70 % = 14.000 €)
Wichtig: Der Fördersatz ist auf 70 % begrenzt. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt. Die maximale Förderung beträgt damit 0,70 × 30.000 € = 21.000 € bei vollem Fördersatz.
Wer hat Anspruch auf den Einkommensbonus?
Einkommensgrenze 40.000 Euro
Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 € pro Jahr nicht überschreiten. Das ist das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen — also das Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen.
Typische Zielgruppen:
- Rentnerinnen und Rentner mit mittlerer gesetzlicher Rente
- Alleinstehende in Teilzeit oder mit niedrigem Gehalt
- Familien mit Kindern (Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen)
- Selbstständige mit niedrigem Betriebsergebnis
Nicht vergessen: Bei mehrköpfigen Haushalten zählen alle Einkommensquellen aller Haushaltsmitglieder zusammen. Ein Ehepaar mit Renteneinnahmen von je 18.000 €/Jahr kommt auf 36.000 € — unterhalb der Grenze.
Was zählt zum Haushaltseinkommen?
Zählt dazu:
- Arbeitslohn (netto nach Werbungskosten)
- Renteneinnahmen (steuerpflichtiger Anteil)
- Kapitalerträge (soweit steuerpflichtig, nach Sparer-Pauschbetrag)
- Mieteinnahmen (nach Werbungskosten)
- Selbstständige Einkünfte (Gewinn nach Betriebsausgaben)
Nicht eingerechnet:
- Kindergeld und steuerfreie Sozialtransfers
- Der Grundfreibetrag (12.096 € je Person für 2025/2026)
- Steuerfreie Teile der Rente
Dreijahres-Durchschnitt
Für Anträge 2026 werden die Steuerbescheide 2022, 2023 und 2024 herangezogen. Der Durchschnittswert aller drei Jahre muss ≤ 40.000 € sein. Falls in einem Jahr das Einkommen einmalig höher war (z.B. durch Abfindung), können die anderen Jahre trotzdem das Gesamtbild verbessern.
Schritt-für-Schritt: BAFA-Antrag mit Einkommensbonus
Schritt 1: Vorprüfung Förderfähigkeit
Prüfen Sie vorab:
- Eigentumsnachweis: Sind Sie Eigentümer der Immobilie?
- Selbstnutzung oder Vermietung? (Beide förderfähig, aber unterschiedliche Nachweiswege)
- Gebäude bereits im Bestand? (Neubau ist NICHT förderfähig für BEG EM)
- Alter des vorhandenen Heizkessels? (Für Klimabonus: Kessel muss alt/funktionstüchtig sein und ersetzt werden)
- Einkommensnachweise: Haben Sie Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorliegen?
Schritt 2: Energieberater oder Fachunternehmen beauftragen
Der BEG EM erfordert die Einbindung eines Fachunternehmen mit Fachbetriebsnachweis (SHK-Betrieb, Heizungsbauer mit BAFA-Zulassung). Ein Energieberater mit BAFA-Listung (BEG-Berater) ist für die Beantragung nicht zwingend — aber empfehlenswert für die korrekte Zusammenstellung aller Unterlagen.
Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beauftragung der Handwerksleistung gestellt werden. Erst nach Bewilligung des Antrags darf der Auftrag erteilt werden (Ausnahme: Beginn ohne Bewilligung auf eigenes Risiko).
Schritt 3: Heizlastberechnung und Angebot einholen
Das Fachunternehmen erstellt:
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Pflicht für BEG-Förderung)
- WP-Auslegung nach VDI 4645 mit JAZ-Nachweis ≥ 3,0
- Detailliertes Angebot mit Aufschlüsselung förderfähiger Kosten
Schritt 4: BAFA-Antrag stellen (Online)
Der Antrag wird über das BAFA-Onlineportal gestellt (www.bafa.de). Benötigte Unterlagen:
Grundunterlagen:
- Antragsformular (online ausgefüllt)
- Personalausweis/Nachweis Eigentümerschaft
- Wohnflächenberechnung des Gebäudes
- Angebot des Fachunternehmens (mit Kostenaufschlüsselung)
Für den Einkommensbonus zusätzlich:
- Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) für alle Haushaltsmitglieder
- Bei mehreren Haushaltsmitgliedern: Steuerbescheide aller einkommensteuerpflichtigen Personen
- Falls kein Steuerbescheid: Einkommensnachweis über ELSTER oder anderweitige steuerliche Bescheinigung
Frist: BAFA prüft den Antrag in 4–8 Wochen. Nach Bewilligung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
Schritt 5: Beauftragung und Umsetzung
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilen Sie dem Fachunternehmen den Auftrag. Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligungsdatum abgeschlossen sein.
Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie innerhalb von 6 Monaten folgende Dokumente ein:
- Rechnung des Fachunternehmens (mit förderfähiger Kostenstelle)
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
- Fachunternehmer-Bestätigung (Unterschrift des ausführenden Betriebs)
- Nachweis hydraulischer Abgleich (wenn nicht bereits enthalten)
Nach erfolgreicher Prüfung überweist das BAFA die Förderung auf Ihr Konto.
Häufige Fehler beim Einkommensbonus-Antrag
Fehler 1: Antrag nach Auftragsvergabe gestellt
Der häufigste und teuerste Fehler: Der Handwerker wird beauftragt, bevor der BAFA-Antrag gestellt wurde. In diesem Fall entfällt die Förderung vollständig. Ausnahme: Wenn die Maßnahme aus Gründen des dringenden Handlungsbedarfs (Heizungsausfall) begonnen wurde, kann ein nachträglicher Antrag möglich sein — aber nur in eng definierten Ausnahmefällen.
Fehler 2: Steuerbescheide fehlen oder sind zu alt
Für den Einkommensbonus 2026 werden die Steuerbescheide 2022, 2023 und 2024 benötigt. Fehlt ein Bescheid, lehnt BAFA den Einkommensbonus ab (die übrigen Förderkomponenten bleiben bestehen).
Fehler 3: Nicht alle Haushaltsmitglieder eingeschlossen
Wenn im Haushalt mehrere Einkommensempfänger leben (Ehegatten, volljährige Kinder mit eigenem Einkommen), müssen alle Steuerbescheide eingereicht werden. Fehlt einer, kann BAFA den Bonus ablehnen.
Fehler 4: Förderfähige Kosten falsch aufgeteilt
Nur Kosten für förderfähige Komponenten dürfen in der Kostenstelle erscheinen. Reparaturen, Küchenerneuerungen oder andere Arbeiten im Zuge der WP-Installation sind nicht förderfähig und müssen separat ausgewiesen sein.
Einkommensbonus und Vermietung
Vermietete Wohngebäude können ebenfalls den Einkommensbonus nutzen — allerdings gilt dann das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers (Eigentümer/Vermieter), nicht der Mieter. Die Einkommensgrenze 40.000 € bezieht sich auf den Eigentümer.
Wichtig: Bei Vermietung entfällt der steuerliche Vorteil des Einkommensbonus nicht, aber die Förderung muss als Betriebseinnahme versteuert werden, sofern das Mietobjekt steuerlich als Einkunftsquelle behandelt wird. Konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
| Programm | Kombinierbar mit BEG EM + Einkommensbonus? |
|---|
| KfW 458 | Nein — BEG EM und KfW 458 schließen sich bei gleicher Maßnahme aus |
| Kommunale Förderprogramme | Meist ja — Bund-/Landes-Doppelförderung möglich |
| Steuerliche Förderung §35c EStG | Nein — entweder BAFA oder Steuerermäßigung |
| CO₂-Gebäudesanierungsprogramme | Projektabhängig — prüfen Sie die Förderbedingungen |
Häufige Fragen zum Einkommensbonus
Was passiert, wenn mein Einkommen 2026 höher als 40.000 € ist, aber in den Vorjahren niedriger?
Der Einkommensbonus bezieht sich auf den Dreijahres-Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide, nicht auf das aktuelle Jahr. Wenn der Durchschnitt aus 2022–2024 ≤ 40.000 € beträgt, haben Sie Anspruch auf den Bonus, unabhängig vom Einkommen in 2025 oder 2026.
Ich habe noch keinen Steuerbescheid für 2024. Kann ich trotzdem beantragen?
Ja — wenn der Steuerbescheid für 2024 noch nicht vorliegt, können Sie alternativ die Steuerbescheide 2021, 2022 und 2023 einreichen (die drei letzten verfügbaren). Das BAFA akzeptiert die jeweils letzten vorliegenden Bescheide.
Mein Einkommen liegt knapp über 40.000 €. Lohnt sich die Prüfung trotzdem?
Ja — denn das zu versteuernde Einkommen ist nach Freibeträgen und Abzügen oft deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Besonders bei Familien mit Kindern (Kinderfreibetrag je Kind 9.312 €/2026 für beide Elternteile), bei Rentnern (teilweise steuerfreier Rentenanteil) und bei Immobilieneigentümern mit absetzungsfähigen Werbungskosten liegt das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Bruttogehalt.
Wie lange dauert die BAFA-Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt in der Regel 4–8 Wochen. In Hochlaufphasen (z.B. nach Gesetzesänderungen) kann es länger dauern. Sie können den Antrag stellen und nach Bewilligung mit der Planung weitermachen.
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