Die CO₂-Steuer ist für Hausbesitzer mit Gasheizung eine stille, jährlich steigende Geldfalle. 2026 wird die Abgabe auf 65 Euro pro Tonne Kohlendioxid erhöht — nach derzeitigen Szenarien eine Steigerung um weitere 10 Euro gegenüber 2025. Dieser Artikel zeigt Ihnen konkret, wie viel die CO₂-Steuer Ihre Heizkostenrechnung 2026 verschärft, wie die Kosten bis 2030 steigen und warum eine Wärmepumpe zunehmend wirtschaftlicher wird.
CO₂-Bepreisung in Deutschland: Das BEHG und die geltenden Sätze
Seit 2021 gibt es in Deutschland eine nationale CO₂-Bepreisung für Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle). Das Gesetz heißt Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und ist vom Bundesfinanzministerium umgesetzt. Die Preise sind nicht am europäischen ETS gebunden, sondern folgen einem nationalen Plan.
Historische Entwicklung und geplante Steigerungen:
| Jahr | CO₂-Preis pro Tonne | Steigerung | Gültig für |
|---|
| 2021–2022 | 25 €/t | Einführung | Heizöl, Erdgas, Kohle |
| 2023 | 30 €/t | +5 € | Verstärkte Ambitionen |
| 2024 | 45 €/t | +15 € | Deutliche Erhöhung |
| 2025 | 55 €/t | +10 € | Aktuelle Staffel |
| 2026 | 65 €/t | +10 € | 2026 (geplant) |
| 2027 | 65 €/t | 0 | Stabilisierung |
| 2028+ | 60–80 €/t (geschätzt) | Versteigerungsmechanismus | Geplante Reform |
Die CO₂-Steuer wird also weiter steigen. Die Bundesregierung plant ab 2027 ein Versteigerungssystem (ähnlich wie der europäische ETS), das die Preise noch stärker nach oben treiben wird.
Auswirkung auf Energiepreise: Gas und Öl
Der CO₂-Aufschlag wird auf den Gasrechnungen direkt weitergegeben. Die Berechnung ist einfach:
Emissionsfaktoren nach IPCC und DIN EN 15603:
- Erdgas: 0,202 kg CO₂/kWh (0,000202 t CO₂/kWh)
- Heizöl: 0,266 kg CO₂/kWh (0,000266 t CO₂/kWh)
Rechenbeispiel Erdgas 2025 vs. 2026
2025 (55 €/t CO₂):
2026 (65 €/t CO₂):
Steigerung: +0,20 ct/kWh oder etwa +18 % des CO₂-Aufschlags
Rechenbeispiel Heizöl 2025 vs. 2026
2025 (55 €/t CO₂):
2026 (65 €/t CO₂):
Steigerung: +0,27 ct/kWh oder etwa +18,5 %
Heizöl ist insgesamt stärker belastet, weil es einen höheren Kohlenstoff-Gehalt hat als Erdgas.
Realistische Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit Gasheizung
Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus (150 m², Baujahr 1995, durchschnittliche Dämmung):
Gebäudedaten:
- Heizlast: 10 kW
- Jährlicher Wärmebedarf: 12.000 kWh/a
- Heizungseffizienz: 95 % (moderner Brennwertkessel)
- Gasbedarf: 12.000 kWh / 0,95 = 12.630 kWh/a
Kostenberechnung 2026:
| Kostenkomponente | 2025 Szenario | 2026 Szenario | Differenz |
|---|
| Netto-Gaspreis | 8,0 ct/kWh | 8,2 ct/kWh | +0,2 ct/kWh |
| Netzentgelt & Konzession | 4,5 ct/kWh | 4,6 ct/kWh | +0,1 ct/kWh |
| CO₂-Steuer | 1,11 ct/kWh | 1,31 ct/kWh | +0,20 ct/kWh |
| Steuern & Abgaben (Umsatzsteuer) | 3,5 ct/kWh | 3,7 ct/kWh | variabel |
| Gesamttarif | 17,1 ct/kWh | 17,9 ct/kWh | +0,8 ct/kWh |
Jahreskosten Gas:
- 2025: 12.630 kWh × 17,1 ct/kWh = 2.160 €/a
- 2026: 12.630 kWh × 17,9 ct/kWh = 2.261 €/a
- Mehrkosten 2026: +101 € gegenüber 2025
CO₂-Steuern im Detail:
- 2025: 12.630 kWh × 1,11 ct/kWh = 140 €/a
- 2026: 12.630 kWh × 1,31 ct/kWh = 165 €/a
- Allein CO₂-Steuer: +25 €/a
Somit macht die CO₂-Steuer 2026 etwa 25 % der Gesamtkostensteigerung aus.
Kostenentwicklung bis 2030: Die langfristige Belastung
Wenn die CO₂-Steuer wie geplant weitersteigt, wird die Belastung massiv:
| Jahr | CO₂-Preis | CO₂-Aufschlag (Gas) | Geschätzte Gesamtkosten | Kosten-Veränderung |
|---|
| 2025 | 55 €/t | 1,11 ct/kWh | 2.160 €/a | Basis |
| 2026 | 65 €/t | 1,31 ct/kWh | 2.261 €/a | +101 € |
| 2027 | 65 €/t | 1,31 ct/kWh | 2.280 €/a | +19 € (nur Inflation) |
| 2028 | ~75 €/t (geschätzt) | 1,52 ct/kWh | 2.383 €/a | +103 € |
| 2029 | ~80 €/t (geschätzt) | 1,62 ct/kWh | 2.432 €/a | +49 € |
| 2030 | ~85 €/t (geschätzt) | 1,72 ct/kWh | 2.481 €/a | +49 € |
Gesamtkostensteigerung 2025–2030: +321 € pro Jahr = +15 % gegen 2025
Wärmepumpe vs. Gasheizung: CO₂-Steuer als Wendepunkt
Eine Wärmepumpe mit einer JAZ (Jahresarbeitszahl) von 3,5 benötigt nur:
Stromkosten 2026:
- Strompreis 2026 (geschätzt): 35 ct/kWh
- Jährliche Stromkosten: 3.430 kWh × 35 ct/kWh = 1.201 €/a
Die Wärmepumpe zahlt KEINE CO₂-Steuer, weil Strom (aktuell noch) nicht unter das BEHG fällt. Zwar steigen die Strompreise durch höhere EE-Anteile und Netzkosten, aber nicht durch CO₂-Bepreisung.
Kostenvergleich über 5 Jahre (2026–2030):
| System | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | Gesamt 5 Jahre |
|---|
| Gasheizung | 2.261 | 2.280 | 2.383 | 2.432 | 2.481 | 11.837 € |
| Wärmepumpe (JAZ 3,5) | 1.201 | 1.250 | 1.300 | 1.350 | 1.400 | 6.501 € |
| Einsparung | 1.060 | 1.030 | 1.083 | 1.082 | 1.081 | 5.336 € |
Die Wärmepumpe spart über 5 Jahre etwa 5.300 € an Energiekosten! Diese Einsparung amortisiert schon einen großen Teil der Anschaffungskosten.
Klimabonus-Rückzahlung: Wer kriegt das Geld zurück?
Das BEHG sieht eine Rückzahlung vor für einkommensschwache Haushalte: Der "Klimabonus" nach § 32 BEHG. Diese pro-Kopf-Rückzahlung beträgt 2025 etwa 43 € pro Person und Jahr, wird aber 2026 auf etwa 50 € erhöht (noch nicht final beschlossen).
Wer bekommt den Klimabonus?
- Automatisch an Hausbesitzer mit sehr niedrigem Einkommen
- Manche Bundesländer zahlen zusätzliche Boni
- Rentnern und Bürgern mit Sozialhilfe
Beispiel: Ein 3-Personen-Haushalt bekommt ca. 150 € pro Jahr zurück, was die CO₂-Mehrkosten teilweise ausgleicht.
Problem: Der Bonus ist oft nicht bekannt und wird oft nicht beantragt. Die Hausbesitzer zahlen trotzdem drauf.
Wirtschaftlichkeitsvergleich über 15 Jahre
Betrachten wir die Gesamtwirtschaftlichkeit: Anschaffung + 15 Jahre Betriebskosten.
Wärmepumpe (Kosten 25.000 €, mit 70 % Förderung = 7.500 € Eigenanteil):
- Eigenanteil: 7.500 €
- Stromkosten 15 Jahre (3.430 kWh/a): ca. 18.500 € (mit 2 % jährlichem Anstieg)
- Wartung (100 €/a): 1.500 €
- Reparaturreserve: 2.000 €
- Gesamtkosten 15 Jahre: 29.500 €
Gasheizung (Kosten 4.000 €, keine Förderung):
- Kaufpreis: 4.000 €
- Gaskosten 15 Jahre: ca. 32.000 € (mit CO₂-Steigerung)
- Wartung (150 €/a): 2.250 €
- Reparaturen: 2.000 €
- Gesamtkosten 15 Jahre: 40.250 €
Einsparung mit Wärmepumpe über 15 Jahre: 10.750 €
Trotz höherer Anschaffungskosten ist die Wärmepumpe langfristig billiger — besonders, wenn die CO₂-Steuer wie geplant steigt.
Häufige Fragen
1. Wie hoch ist die CO₂-Steuer 2026 auf Erdgas?
65 Euro pro Tonne CO₂, was einem Aufschlag von etwa 1,31 Cent pro Kilowattstunde entspricht.
2. Um wie viel Euro verteuert die CO₂-Steuer meine Gasrechnung?
Bei einem typischen Einfamilienhaus (12.000 kWh/a Gasbedarf) sind das etwa 165 € pro Jahr durch die CO₂-Steuer. Zusammen mit anderen Preissteigerungen (Gas, Netzentgelte) wird die Rechnung 2026 um ca. 100–150 € teurer.
3. Gilt die CO₂-Steuer auch für Fernwärme?
Nur teilweise. Fernwärmebetreiber zahlen die CO₂-Steuer für ihre Grundlastkraftwerke (wenn fossil), geben sie aber nicht immer 1:1 an Kunden weiter. Grüne Fernwärme (aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme) ist vollständig befreit.
4. Wann wird die CO₂-Steuer abgeschafft?
Geplant ist das nicht. Im Gegenteil: Die Steuer wird bis 2027 auf 65 €/t stabilisiert, dann ab 2028 über ein Versteigerungssystem (wie der EU-ETS) dynamisch erhöht. Experten rechnen mit Preisen von 60–100 €/t ab 2030.
5. Warum zahle ich als Wärmepumpen-Nutzer keine CO₂-Steuer?
Strom fällt bislang nicht unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die CO₂-Steuer betrifft nur direkt verbrannte Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle). Eine Wärmepumpe nutzt zwar indirekt Strom aus fossilen Kraftwerken, aber: Der Strom wird dekarbonisiert schneller (immer mehr EE), während Gasheizungen weiterhin unmittelbar fossile Brennstoffe verbrennen.
Die CO₂-Steuer macht Gasheizungen 2026 und darüber hinaus zunehmend unwirtschaftlich. Eine Wärmepumpe mit maximaler KfW-Förderung (70 %) ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch die wirtschaftlich sicherere Wahl für die nächsten 15–20 Jahre.
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