Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Seit der Novellierung 2021 und Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/844/EU gelten für Neubau und Bestand unterschiedliche Anforderungen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Gebäude betroffen sind, welche Wallbox-Typen notwendig sind und wie Lastmanagement die Netzstabilität gewährleistet.
Was ist das GEIG?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vom 25. März 2021 implementiert die EU-Richtlinie 2018/844/EU in deutsches Recht. Es regelt die Verpflichtung zur Errichtung von Ladeinfrastruktur und Stromversorgungseinrichtungen (Ladepunkte und Leerrohre) für Elektrofahrzeuge bei Neubauten und grundlegend renovierten Gebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen.
Das GEIG verfolgt drei Ziele:
- Flächendeckender Aufbau von Ladeinfrastruktur
- Zukunftssicherheit von Neubauten (Vor-Verkabelung mit Leerrohren)
- Schaffung eines standardisierten, wirtschaftlichen Rahmens
Die Verantwortung liegt bei Gebäudeeigentümern und Betreibern, nicht primär bei den Mietern oder Nutzer*innen. Dies gilt auch für Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen.
Pflichten nach Gebäudetyp
Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie zwischen Neubau und Bestand. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Gebäudetyp | Stellplätze | Pflicht | Frist |
|---|
| Neubau Wohngebäude | >5 | Jeder Stellplatz: Leerrohr + mind. 1 Ladepunkt | Ab Inkrafttreten |
| Neubau Nichtwohngebäude | >6 | 1/3 aller Stellplätze: Leerrohr; 1 Ladepunkt Pflicht | Ab Inkrafttreten |
| Bestandsgebäude Nichtwohngebäude | >20 | 1 Ladepunkt + Leerrohr für 1/3 | 31.12.2024 (abgelaufen) |
| Bestandsgebäude Wohngebäude | beliebig | Keine Nachrüstpflicht | n.a. |
| Wohngebäude (Mieter) | beliebig | Anspruch auf Zugang zu Ladevorrichtung | Auf Anfrage |
Neubau Wohngebäude (>5 Stellplätze):
Jeder Stellplatz muss mit einem Leerrohr ausgestattet werden, und es ist mindestens ein Ladepunkt zu installieren. Das heißt: In einem Neubau mit 10 Stellplätzen müssen 10 Leerrohre vorhanden sein, aber nur 1 Wallbox muss bereits installiert sein. Die restlichen Stellplätze sind durch Leerrohr-Infrastruktur für künftige Nachrüstung vorbereitet.
Neubau Nichtwohngebäude (>6 Stellplätze):
Für ein Drittel aller Stellplätze müssen Leerrohre gesetzt werden. Mindestens ein Ladepunkt ist Pflicht. Beispiel: 30 Stellplätze → 10 Leerrohre + 1 Wallbox (mind.).
Bestandsgebäude Nichtwohngebäude (>20 Stellplätze):
Die Frist für 1 Ladepunkt endete am 31. Dezember 2024. Betreiber, die diese Frist verpasst haben, müssen ggf. mit behördlichen Verzugsmaßnahmen rechnen. Die Installation sollte nachgeholt werden.
Bestandsgebäude Wohngebäude:
Es gibt keine Nachrüstpflicht. Allerdings haben Mieter nach §641a BGB einen Anspruch auf Installation einer Wallbox auf ihre Kosten, wenn diese technisch und räumlich möglich ist und der Vermieter den Mieter nicht unangemessen belastet.
Wallbox-Typen und Ladegeschwindigkeit
Die Leistung einer Wallbox wird in Kilowatt (kW) gemessen. Sie bestimmt die Ladegeschwindigkeit und damit den praktischen Nutzen für den Fahrzeughalter.
3,7 kW (1-phasig, 16 A)
- Spannungsbereich: 1 Phase × 230 V × 16 A = 3,68 kW
- Ladezeit für 50 kWh: ca. 13–15 Stunden
- Typische Anwendung: Tiefgaragen, wo mehrstündiges Laden akzeptabel ist
- Netzbelastung: Gering, kein Lastmanagement erforderlich
- Verfügbarkeit: In Deutschland selten; Standard ist 11 kW
11 kW (3-phasig, 16 A)
- Spannungsbereich: 3 Phasen × 230 V × 16 A = 11 kW
- Ladezeit für 50 kWh: ca. 4,5–5 Stunden
- Typische Anwendung: Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe ohne hohe Ladefrequenz
- Netzbelastung: Moderat; bei >2 Wallboxen Lastmanagement sinnvoll
- Verfügbarkeit: Standard in Deutschland, gute Kosteneffizienz
22 kW (3-phasig, 32 A)
- Spannungsbereich: 3 Phasen × 230 V × 32 A = 22 kW
- Ladezeit für 50 kWh: ca. 2–2,5 Stunden
- Typische Anwendung: Gewerbe, Hotels, Flottenbetreiber, Schnellladen im Wohnbereich
- Netzbelastung: Hoch; Lastmanagement erforderlich
- Verfügbarkeit: Kostspieliger; erfordert oft Verstärkung der Stromversorgung
Wallboxen mit 22 kW benötigen einen 32-A-Hausanschluss oder separaten Sicherungskreis. Ältere Hausanschlüsse mit 16 A oder 25 A können 22 kW nicht versorgen.
Lastmanagement: Warum es bei mehreren Wallboxen unverzichtbar wird
Sobald ein Gebäude mehr als zwei Wallboxen bereitstellt, wird Lastmanagement technisch notwendig. Der Grund: Der Hauptanschluss (Hausanschluss) hat eine maximale Stromkapazität.
Statisches Lastmanagement
Alle Wallboxen werden auf eine feste Stromverteilung begrenzt. Beispiel: 5 Wallboxen teilen sich 63 A → jede bekommt ~12,6 A zugewiesen.
Nachteil: Ineffizient, wenn manche Wallboxen nicht belegt sind.
Dynamisches Lastmanagement (DLM)
Ein Steuergerät überwacht den Hausanschluss in Echtzeit und verteilt verfügbare Kapazität dynamisch. Wenn eine Wallbox nicht geladen wird, kann die nächste ihre Stromzuweisung erhöhen.
Vorteil: Optimale Netznutzung, schnellere Ladezeiten, höhere Sicherheit.
Nach TAB 2023 (Technische Anschlussbedingungen) ist für Hausanschlüsse >3,68 kW ein Zähler mit Fernsteuerung oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erforderlich, um Lastmanagement zu unterstützen.
PV-Anlage + Wallbox: Solarstrom-Tanken
Eine Kombination aus Photovoltaik-Anlage und Wallbox mit Lastmanagement ermöglicht Solarstrom-Eigenverbrauch. Der Vorteil:
- 30–50 % Deckungsgrad des Stromverbrauchs durch PV-Erzeugung im Sommerhalbjahr
- Eigenverbrauchsquote ohne Speicher: ca. 25–35 %
- Mit Batteriespeicher: 60–80 %
- Mit Wallbox als "mobiler Speicher": 70–90 %
Die Wallbox lädt bevorzugt, wenn PV-Strom verfügbar ist (PV-Überschussladen). Dies senkt den Strombezug aus dem Netz erheblich und reduziert die Stromrechnung um 300–600 € pro Jahr (abhängig von Fahrtleistung und Ort).
Für die technische Umsetzung ist ein Haus-Energiemanagementsystem (HEMS) erforderlich, das PV-Inverter, Wallbox-Laderegler und ggf. Batterie koordiniert.
Netzanschluss und Anmeldung
Die Installation einer Wallbox mit 11 kW oder 22 kW ist eine anmeldepflichtige Elektroinstallation nach DIN 18015-1:2020-05. Folgende Schritte sind erforderlich:
-
Anmeldung beim Netzbetreiber (vor Inbetriebnahme):
- Betreiber oder qualifizierter Installateur meldet die Wallbox dem Netzbetreiber an
- Prüfung der verfügbaren Netzkapazität
- Bei unzureichender Kapazität: Verstärkung des Hausanschlusses erforderlich (kann 2.000–5.000 € kosten)
-
Prüfung der Stromversorgung:
- Hauptsicherung 63 A: max. ca. 14 kW gleichzeitig nutzbar
- Hauptsicherung 100 A: max. ca. 23 kW gleichzeitig nutzbar
- Mit Wärmepumpe im Haus: Rückkopplung beachten (WP + WB können sich Kapazität "streitig machen")
-
Leerrohr-Installation (Neubau):
- M20-/M25-Kunststoffrohr von Stellplatz zur Hausanschlussstation
- Ermöglicht nachträgliche Verkabelung ohne Aufbruch
-
Qualifizierter Installateur:
- Elektrofachkraft nach DIN VDE 0100 erforderlich
- Eigeninstallation nicht zulässig
Fördermöglichkeiten 2026
Die KfW-Bank und BAFA bieten Förderung für Ladeinfrastruktur:
KfW 442 — Wallboxen an Wohngebäuden:
- Förderung: 900 € pro Wallbox (bis 11 kW)
- Kombination mit PV-Anlage: bis zu 1.200 €
- Bedingung: Wallbox an Wohngebäude, Netzbetreiber-Anmeldung erforderlich
Kommunale Förderprogramme:
- Viele Bundesländer und Städte bieten zusätzliche Zuschüsse (z. B. Berlin, Stuttgart, München)
- Förderquote oft 20–30 % der Installationskosten
Solarstrom-Förderung:
- Kombination PV + Wallbox kann zusätzliche Förderung auslösen (z. B. KfW 440/441)
Die Planung einer GEIG-konformen Ladeinfrastruktur erfordert Kenntnisse in:
- Gleichzeitigkeitsfaktor nach DIN 18015-1:2020-05
- Lastmanagement-Anforderungen
- Netzanschluss-Kapazitätsprüfung
- Leerrohr-Dimensionierung (Neubau)
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- Ladeinfrastruktur normkonform nach GEIG und DIN 18015 planen
- Gleichzeitige Lasten berechnen
- Lastmanagement-Szenarien durchspielen
- Netzanschluss-Anforderungen prüfen
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Häufige Fragen
Welche Gebäude benötigen nach GEIG eine Wallbox?
Nach GEIG benötigen Neubauten mit mehr als 5 Stellplätzen (Wohngebäude) oder 6 Stellplätzen (Nichtwohngebäude) mindestens einen Ladepunkt. Bestandsgebäude (Nichtwohngebäude) mit >20 Stellplätzen mussten bis 31.12.2024 einen Ladepunkt installieren. Wohngebäude im Bestand haben keine Nachrüstpflicht, aber Mieter können Anspruch auf Installation geltend machen.
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Wallbox?
Die Installation einer Wallbox ist keine Baugenehmigung, sondern eine Anmeldung beim Netzbetreiber nach TAB 2023. Der Netzbetreiber prüft, ob die Stromversorgung ausreicht. In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; als Mieter haben Sie jedoch einen Anspruch auf Zugang zur Installation.
Was kostet die Installation einer Wallbox mit 11 kW?
Eine Wallbox 11 kW kostet in der Anschaffung 600–1.500 €, die Installation durch einen Elektriker 1.000–2.000 € (abhängig von Leitungslänge und Hausanschluss-Zustand). Ohne Förderung: 1.600–3.500 € Gesamtkosten. Mit KfW 442-Förderung (900 €): ca. 700–2.600 € Eigenanteil.
Kann ein Mieter vom Vermieter den Einbau einer Wallbox verlangen?
Ja, nach §641a BGB hat der Mieter einen Anspruch darauf, eine Wallbox auf eigene Kosten installieren zu dürfen, wenn dies technisch und räumlich möglich ist und den Vermieter nicht unangemessen belastet. Der Vermieter kann die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement?
Statisches Lastmanagement: Alle Wallboxen teilen sich eine feste Stromverteilung (z. B. 5 Wallboxen, je 12 A). Dynamisches Lastmanagement: Ein Steuergerät verteilt verfügbare Stromkapazität in Echtzeit. Wenn eine Wallbox frei ist, kann die nächste mehr Strom beziehen. Dies ist effizienter und ermöglicht schnellere Ladezeiten.
Nächste Schritte:
Planen Sie Ihre Ladeinfrastruktur normkonform nach GEIG 2026.