Was sind Legionellen und welche Risiken gehen von ihnen aus?
Legionellen sind gramnegative Stäbchenbakterien der Gattung Legionella, wobei das Bakterium Legionella pneumophila die größte medizinische Relevanz besitzt. Diese Mikroorganismen gedeihen optimal in stehendem Warmwasser bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius – genau der Bereich, in dem viele Trinkwasseranlagen betrieben werden.
Das Infektionsrisiko ergibt sich durch das Einatmen von legionellenhaltigen Aerosolen, die beispielsweise bei Dusch- oder Badevorgängen entstehen. Eine Aufnahme über das Trinken ist praktisch ausgeschlossen, da die Magensäure die Bakterien zerstört. Die Legionärskrankheit ist eine schwere Form der Lungenentzündung (Pneumonie) mit Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Fieber, die in 5–15 % der Fälle tödlich verläuft. Daneben gibt es das Pontiac-Fieber, eine leichtere grippeähnliche Erkrankung ohne Lungenbeteiligung.
Die Inkubationszeit liegt bei 2–14 Tagen, weshalb der Ursprung einer Infektion oft schwer zu klären ist. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Immungeschwächte und Raucher. Die Gefahr ist real: In Deutschland werden jährlich etwa 600–1.000 Legionellose-Fälle gemeldet, davon ca. 30 mit tödlichem Ausgang.
Trinkwasserverordnung 2023 – Wer muss untersuchen lassen?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023 schreibt strikte Pflichten für Gebäudeeigentümer vor. Die Untersuchungspflicht auf Legionellen gilt nicht universal, sondern ist an konkrete Anlagenmerkmale gebunden.
Großanlagen mit Untersuchungspflicht:
- Warmwasserspeicher mit Inhalt >400 Litern
- Rohrleitungen mit Inhalt >3 Litern im Leitungsabschnitt zwischen Speicher und der entferntesten Zapfstelle
Für diese Anlagen ist eine Untersuchung im Abstand von maximal 3 Jahren Pflicht. Bei Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung ist dies die Regel, nicht die Ausnahme.
Kleinanlagen und Einfamilienhäuser:
Während Einfamilienhäuser mit Durchlauferhitzern oder kleinen lokalen Boilern formal keiner Untersuchungspflicht unterliegen, besteht dennoch eine Sorgfaltspflicht gemäß VOB/C und DIN 18380. Handwerksbetriebe sind verpflichtet, die Anlagen normgerecht zu dimensionieren und in Betrieb zu nehmen – Legionellenschutz ist Teil dieser Sorgfalt.
Meldepflichten:
Gibt es Verdacht auf Legionellen-Kontamination oder wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten, tritt sofort die Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt ein (Infektionsschutzgesetz § 8). Die Betriebsunterbrechung und Sperrung der betroffenen Anlage folgt unmittelbar.
DVGW W 551-1:2020-05 – Technische Maßnahmen gegen Legionellen
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat mit der Richtlinie W 551-1 einen detaillierten Maßnahmenkatalog zur Prävention von Legionellenwachstum entwickelt. Diese Norm ist in der Branche Stand der Technik und wird von Behörden als Nachweis ordentlicher Ausführung anerkannt.
Speichertemperatur und Zirkulation:
Der Warmwasserspeicher muss mindestens 60 Grad Celsius fassen und halten. Dies ist eine nicht verhandelbare Mindestanforderung. In der Zirkulation (Rücklauf) muss die Temperatur an keinem Punkt unter 55 Grad Celsius fallen. Besonders kritisch: An der entferntesten Zapfstelle darf es nicht länger als 30 Sekunden dauern, bis die Temperatur 55 Grad Celsius erreicht.
Vermeidung von Totleitungen:
Totleitungen und Stichleitungen sind der Feind jedes Hygienekonzepts. Diese entstehen durch nicht genutzte Rohrabschnitte, die nur Wasser speichern, stagnieren und dann zum Legionellenbrutplatz werden. Die Norm erlaubt:
- Totleitungen maximal 3 Liter Inhalt
- Alternativ thermische Entkopplung mit Rückförderungsleitung (Thermische Zirkulation)
Thermische Desinfektion:
Mindestens einmal pro Woche sollte die Anlage thermisch desinfiziert werden: Das Wasser wird auf 70 Grad Celsius erhitzt und mindestens 3 Minuten gehalten. Dies tötet auch hitzeresistente Legionellen ab. Für automatisierte Systeme (z. B. mit Timer) ist dies unkompliziert; für manuelle Betätigung erfordert es Disziplin und Dokumentation.
Stagnationsanalyse – Das unterschätzte Risiko
Ein oft übersehenes Phänomen ist die Stagnation: Wenn eine Anlage länger als 72 Stunden stillsteht – etwa nach einer Urlaubsabwesenheit oder in der Betriebspause über das Wochenende – steigt das Legionellenrisiko stark an. Das Wasser wird nicht durchflossen, Temperaturen sinken, und die Mikroorganismen vermehren sich ungehindert.
Besonders bei Ferienhäusern und gewerblichen Objekten mit wechselnder Nutzung ist die Stagnationsanalyse erforderlich. Wenn ein Gebäude für mehr als eine Woche stillsteht, sollte vor Wiederinbetriebnahme gespült und ggf. desinfiziert werden.
Frischwasserstation – Die elegante Lösung ohne Speicher
Eine Alternative zum klassischen Warmwasserspeicher ist die Frischwasserstation (auch: Frischwasserwärmetauscher oder Plattenwärmetauscher-Station genannt). Dieses System arbeitet nach dem Durchflussprinzip: Das Wasser wird erst beim Verbrauch erwärmt, es gibt keinen Speicher und somit auch kein stehendes Warmwasser.
Funktionsweise:
Kaltwasser und Heizkreislaufwasser treffen sich im Gegenstrom-Plattenwärmetauscher, der Wärmataustausch ist effizient und sehr schnell. Die Anlage erfüllt automatisch die DVGW W 551-1 Anforderungen, da:
- Keine Speicherung stattfindet → keine Stagnation
- Keine Zirkulation nötig → keine Totleitungen
- Temperaturregelung ist präzise
Frischwasserstationen werden von Wärmepumpen-Installateuren bevorzugt, da sie sich ideal mit WP-Heizkreisen kombinieren lassen. Der Nachteil: Höhere Investitionskosten (800–2.500 €) und etwas höherer Energieaufwand für den Wärmetausch im Vergleich zu einem großen Speicher.
Probenahme, Labor und Kosten
Wer eine Untersuchung durchführt, muss diese von einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor durchführen lassen. Die Probennahme erfordert Fachkompetenz: Falsche Handgriffe führen zu Verfälschungen.
Kostenaufschlüsselung:
- Laboranalyse (Kultivierungsmethode nach DIN EN ISO 11731-2): 150–300 Euro
- Professionelle Probennahme durch geschultes Personal: 200–500 Euro
- Zusätzliche Wassertemperaturmessungen: 50–100 Euro
- Gesamtbudget je Untersuchung: 400–900 Euro
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren zu beprobenden Stellen kann dies schnell auf 1.500–2.500 Euro pro Zyklus anwachsen.
Grenzwerte und Konsequenzen bei Überschreitung
Der technische Maßnahmenwert (TMW) nach DIN EN ISO 11731-2 liegt bei 100 KBE pro 100 ml Wasser. Dies ist kein Grenzwert im Sinne "ab 101 ist gefährlich", sondern ein Warnwert, ab dem Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Eskalationsstufen:
- 0–100 KBE/100 ml: Normalbetrieb, Wartung fortsetzen
- 100–1.000 KBE/100 ml: TMW überschritten → Meldepflicht, Betreiber muss Sanierungsmaßnahmen ergreifen
-
1.000 KBE/100 ml: Sofortige Betriebsunterbrechung und Sperrung, Desinfektionsmaßnahmen zwingend
Konsequenzen bei längerfristiger Überschreitung:
- Behördliche Schließung der Anlage
- Umlegung auf externe Wasserbeschaffung (Notfallversorgung)
- Sanierungskosten: 2.000–10.000+ Euro je nach Ursache
- Haftung des Betreibers für Infektionen (Schadensersatz, Schmerzensgeld)
- Eintrag ins Führungszeugnis bei grober Fahrlässigkeit
Prävention in der Praxis: Checkliste
Eine erfolgreiche Legionellen-Prävention folgt diesem Schema:
- Anlagenbewertung: Ist die Anlage eine Großanlage (>400 L Speicher)? Gibt es Totleitungen?
- Speichertemperatur kontrollieren: Thermostat auf ≥60 °C prüfen und einstellen
- Zirkulation überprüfen: Ist die Rücklauftemperatur ≥55 °C? Sind 30 Sekunden bis zur entferntesten Zapfstelle eingehalten?
- Thermische Desinfektion: Wöchentlich 70 °C für 3 Minuten durchfahren (oder automatisieren)
- Wartungsprotokoll führen: Temperaturmessungen, Spülungen und Desinfektionen dokumentieren
- Probennahmen im Rhythmus: Großanlagen alle 3 Jahre, bei Verdacht sofort
- Fachbetrieb beauftragen: Bei Unsicherheit einen SHK-Fachbetrieb mit DVGW-Schulung einbeziehen
Häufige Fragen
Welche Temperatur schützt 100% vor Legionellen?
60 Grad Celsius im Speicher und 55 Grad Celsius im Rücklauf sind nach DVGW W 551-1 der etablierte Standard. Diese Temperaturen unterdrücken Legionellenvermehrung zuverlässig, töten adulte Zellen jedoch nicht sofort ab – daher die zusätzliche wöchentliche thermische Desinfektion bei 70 °C für 3 Minuten. Eine höhere Dauertemperatur (z. B. 75 °C) verkürzt die Legionellen-Verdoppelungszeit deutlich, erhöht aber auch die Verbrühungsgefahr.
Ist ein Durchlauferhitzer wirklich frei von Legionellen?
Ja, in aller Regel. Ein Durchlauferhitzer speichert kein Warmwasser und hat keine Zirkulation – es gibt also keinen stagnierenden Wasser-Raum. Allerdings können auch in seltenen Fällen Legionellen in den Rohren des Geräts selbst wachsen, wenn dieses längere Zeit nicht genutzt wird. Regelmäßige Benutzung (mindestens 1x pro Woche) verhindert dies praktisch.
Muss auch ein Einfamilienhaus die Legionellenprüfung machen?
Nicht zwingend, wenn es sich um einen Einzeldurchlauferhitzer oder einen kleinen (<400 L) lokalen Boiler ohne Zirkulation handelt. Aber: Der Installateur unterliegt bei der Inbetriebnahme der Sorgfaltspflicht nach VOB/C und muss normgerecht arbeiten. Im Zweifelsfall sollte auch ein Einfamilienhaus-Besitzer zumindest einmalig prüfen lassen.
Wie oft muss die Legionellenprüfung wiederholt werden?
Für Großanlagen schreibt die TrinkwV einen Prüfabstand von maximal 3 Jahren vor. Wenn eine Anlage modifiziert wird (z. B. neue Rohre, Speicher), beginnt der Zyklus neu. Bei negativem Befund kann unter gewissen Bedingungen eine Verlängerung auf 5 Jahre beantragt werden.
Was kostet eine vollständige Legionellen-Sanierung eines Hauses?
Dies hängt stark vom Umfang ab. Ist die Ursache eine zu niedrige Speichertemperatur, genügt oft ein Thermostat-Austausch (200–500 €). Müssen dagegen Leitungen gespült, desinfiziert oder teilweise erneuert werden, können 2.000–10.000 Euro anfallen. Besonders teuer ist die Rohrentfernung bei ausgedehnten Systemen.
Nächste Schritte
Legionellen im Trinkwasser sind ein reales, aber vollständig vermeidbares Risiko. Die Einhaltung von DVGW W 551-1 Maßnahmen – Speichertemperatur, Zirkulation, thermische Desinfektion und regelmäßige Wartung – ist der bewährte Weg. Für Neubauten und Sanierungen empfiehlt sich eine Frischwasserstation als sichere, moderne Alternative.
Planen Sie Ihre Warmwasserversorgung normkonform und lassen Sie sich von einem SHK-Fachbetrieb unterstützen. Mit Mepbau können Sie Ihre komplette Sanitäranlage nach DIN 1988-300 und DVGW W 551-1 dimensionieren und aus 73+ zertifizierten Geräten das Beste auswählen – sicher vor Legionellen, sparsam im Betrieb.
Berechnen Sie Ihre Warmwasserversorgung und vergleichen Sie Speicher, Frischwasserstationen und Durchlauferhitzer – normkonform nach DVGW W 551.