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Sanitärberechnung starten
Trinkwasser-Dimensionierung nach DIN 1988-300 — normkonform.
Sanitärberechnung startenLegionellen in Trinkwasser: Grenzwerte nach TrinkwV, Prüfpflicht für Großanlagen, Maßnahmen zur Vermeidung und thermische Desinfektion.
Trinkwasser-Dimensionierung nach DIN 1988-300 — normkonform.
Sanitärberechnung startenLegionellen (Legionella pneumophila) sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise in Gewässern vorkommen und in Trinkwasserinstallationen wachsen können. Inhalation von legioniellenkontaminiertem Aerosol (Duschstrahl, Whirlpool, Kühlturm) kann die Legionärskrankheit (schwere Lungenentzündung) oder das mildere Pontiac-Fieber auslösen.
In Deutschland erkranken jährlich ca. 1.500–2.000 Menschen an der Legionärskrankheit; die Dunkelziffer liegt deutlich höher.
| Temperatur | Wachstum |
|---|---|
| < 20 °C | Kaum Wachstum, aber Überleben |
| 20–35 °C | Geringes Wachstum |
| 25–45 °C | Optimales Wachstum |
| 45–50 °C | Gehemmtes Wachstum |
| 55 °C | Abtötung nach ca. 5–8 Stunden |
| 60 °C | Abtötung nach ca. 35 Minuten |
| 70 °C | Sofortige Abtötung |
Weitere Wachstumsfaktoren: Biofilme in Rohren, stagnierendes Wasser, Korrosionsprodukte, organische Ablagerungen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest:
| Wert | Grenzwert | Maßnahme |
|---|---|---|
| Technischer Maßnahmenwert | 100 KBE/100 mL | Ursachensuche + Sanierung |
| Meldepflicht (Gesundheitsamt) | 100 KBE/100 mL | Benachrichtigung Behörde |
| Laborgrenzwert | 1 KBE/100 mL | Für spezielle Hochrisikobereiche |
KBE = Koloniebildende Einheiten (Maßeinheit für Keimzahl)
Die TrinkwV §14a schreibt Untersuchungen für Großanlagen vor:
Großanlage = Anlagen mit Nenninhalt des Trinkwarmwasserspeichers > 400 L oder Rohrleitungsinhalt > 3 L zwischen Abzweig und Zapfstelle.
| Betreiber | Prüfintervall | Probenahmestellen |
|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus (> 3 WE mit Großanlage) | 3 Jahre | Repräsentativ |
| Gewerbliche Großanlagen (Hotel, Krankenhaus) | 1–3 Jahre | Je nach Risiko |
| Öffentliche Gebäude | 1 Jahr | Alle Risikobereiche |
Einfamilienhäuser mit normalem Speicher (< 400 L) haben keine gesetzliche Prüfpflicht.
Nach DVGW W 551 (Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen):
| Maßnahme | Anforderung |
|---|---|
| Warmwasserspeicher-Temperatur | ≥ 60 °C |
| Zirkulationstemperatur | ≥ 55 °C am Wiedereintritt |
| Thermische Desinfektion | 1× wöchentlich auf 70 °C (Empfehlung) |
| Stagnationsvermeidung | Alle Leitungen regelmäßig durchspülen |
| Totleitungen vermeiden | Blind-Endleitungen entfernen |
| Druckprüfung | Nach Installation nach DIN EN 806 |
Die Novelle der TrinkwV 2026 bringt verschärfte Anforderungen:
Für Einfamilienhäuser mit normalem Gebrauch und gut eingestellter Anlage (60 °C Speichertemperatur) ist das Risiko sehr gering. Kritisch werden ungenutzte Leitungen, z. B. in Ferienhäusern oder nach Renovierungsstillstand.
Unverzüglich Information der Nutzer, Meldung an das Gesundheitsamt, thermische oder chemische Desinfektion der Anlage, Ursachenanalyse und Behebung der Mängel.
Für den Legionellenschutz ja. Bei Wärmepumpen-Kombination: Wärmepumpe erwärmt auf 55 °C, Heizstab erhöht wöchentlich auf 65 °C zur Desinfektion.