Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2024/2026 tritt ab dem 1. Oktober 2024 für viele Gebäude eine neue gesetzliche Pflicht in Kraft: die Heizungsprüfpflicht nach §60b GEG. Wer betroffen ist, was konkret geprüft werden muss und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen – dieser Artikel liefert alle Antworten, die Hauseigentümer, SHK-Fachbetriebe und Energieberater jetzt brauchen.
Was ist die Heizungsprüfpflicht nach §60b GEG?
Die Heizungsprüfpflicht ist in §60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verankert. Sie schreibt vor, dass Heizungsanlagen in Nichtwohngebäuden mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 290 kW sowie in Wohngebäuden mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW regelmäßig auf ihre Energieeffizienz überprüft werden müssen.
Konkret wird geprüft, ob:
- Die Heizungsanlage korrekt eingestellt und hydraulisch abgeglichen ist
- Die Vorlauftemperatur auf das Minimum reduziert werden kann
- Ineffiziente Pumpen durch moderne Hocheffizienzpumpen ersetzt werden sollten
- Thermostat-Ventile funktionieren und richtig eingestellt sind
- Die Heizkurve optimal auf das Gebäude angepasst ist
Die Prüfung ist von einem zugelassenen Fachbetrieb oder einer Energiefachkraft durchzuführen und muss dokumentiert werden.
Wer ist von §60b GEG betroffen?
Die Heizungsprüfpflicht gilt gestaffelt nach Gebäudegröße und Heizungstyp:
| Gebäudetyp | Nennwärmeleistung | Gültig ab |
|---|
| Nichtwohngebäude | > 290 kW | 01.10.2024 |
| Nichtwohngebäude | > 70 kW | 01.10.2025 |
| Wohngebäude | > 100 kW | 01.10.2024 |
| Wohngebäude | 50–100 kW | 01.10.2025 |
| Alle Gebäude | alle Gas-/Ölheizungen | 01.10.2026 |
Wichtig: Wärmepumpen, Fernwärme und erneuerbare Heizsysteme sind von der Prüfpflicht ausgenommen, da sie generell als effizienter gelten.
Was genau wird bei der Heizungsprüfung kontrolliert?
1. Hydraulischer Abgleich (Pflicht nach §60c GEG)
Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig mit warmem Wasser versorgt werden. Ohne Abgleich laufen einige Heizkörper zu heiß, andere zu kalt — mit spürbarem Komfortverlust und erhöhtem Energieverbrauch.
Der Abgleich ist laut §60c GEG für Gebäude mit Gasheizung (Nennwärmeleistung über 100 kW) bereits Pflicht. Bei der Heizungsprüfung wird überprüft, ob ein Abgleich durchgeführt und dokumentiert wurde.
2. Vorlauftemperatur-Optimierung
Eine der häufigsten Energiesparmöglichkeiten: Die Vorlauftemperatur wird bei vielen älteren Heizungsanlagen viel zu hoch eingestellt. Laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sind in deutschen Altbauten durchschnittlich 20–30% Energieeinsparung allein durch Vorlauftemperatur-Absenkung möglich.
Die Prüfpflicht verlangt, dass die maximale Vorlauftemperatur dokumentiert und auf das notwendige Minimum reduziert wird.
3. Pumpeneffizienz
Alte Umwälzpumpen der Energieklassen C–G verbrauchen bis zu 500 Watt Dauerstrom — Hocheffizienzpumpen der Klasse A leisten dasselbe bei 5–50 Watt. Bei der Heizungsprüfung wird die installierte Pumpe auf ihre Effizienzklasse hin bewertet.
Fördermöglichkeit: Der Austausch alter Pumpen wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der BEG bezuschusst.
4. Heizkurve und Regelverhalten
Die Heizkurve legt fest, wie stark der Heizkessel bei welcher Außentemperatur heizt. Eine schlecht eingestellte Heizkurve führt entweder zu Überhitzung (= Energieverschwendung) oder zu Unterversorgung (= Beschwerden der Bewohner).
Welche Fristen und Sanktionen gelten?
Fristen
Die Prüfpflicht greift gestaffelt ab Oktober 2024. Für Wohngebäude mit Gas- oder Ölheizung unter 50 kW gilt sie ab dem 1. Oktober 2026.
Wie oft muss geprüft werden?
Nach erstmaliger Prüfung besteht laut GEG eine Wiederholungspflicht alle 2 Jahre für Anlagen über 100 kW. Für kleinere Anlagen ist eine Prüfung alle 3–5 Jahre vorgesehen.
Bußgelder bei Verstößen
Wer die Heizungsprüfpflicht ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 Euro (§ 108 GEG). Zuständig für die Kontrolle sind die jeweiligen Landesbehörden.
Ausnahmen
Von der Pflicht ausgenommen sind Gebäude, die:
- Innerhalb der nächsten 2 Jahre abgerissen werden (Abrissgenehmigung muss vorliegen)
- Als Ferienwohnung mit weniger als 4 Monaten Nutzung pro Jahr genutzt werden
- Wärmepumpe, Fernwärme oder andere erneuerbare Wärmequellen nutzen
Heizungsprüfpflicht für SHK-Fachbetriebe: Eine neue Marktchance
Die Heizungsprüfpflicht ist für SHK-Fachbetriebe und Energieberater ein erheblicher Umsatztreiber. Allein in Deutschland gibt es rund 20 Millionen Heizungsanlagen, von denen ein Großteil in den kommenden Jahren überprüft werden muss.
Die Dokumentation der Heizungsprüfung ist aufwändig — besonders wenn mehrere Gebäude gleichzeitig betreut werden. Digitale TGA-Software wie Mepbau ermöglicht:
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 direkt im Browser, ohne Installation
- Automatische Berechnung der optimalen Vorlauftemperatur
- Hydraulischer Abgleich digital dokumentiert und exportierbar als PDF
- Projektverwaltung für mehrere Gebäude gleichzeitig
- Normkonforme Berichte für Behörden und Auftraggeber
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Zusammenhang: Heizungsprüfpflicht und GEG 2026
Die Heizungsprüfpflicht ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets im GEG 2026:
| Maßnahme | GEG-Paragraph | Gültig ab |
|---|
| Heizungsprüfpflicht | §60b | 01.10.2024 ff. |
| Hydraulischer Abgleich | §60c | 01.10.2024 ff. |
| 65%-Erneuerbare-Pflicht | §71 | 01.01.2024 (Neubau) / 01.07.2026 (Bestand Großstädte) |
| Effizienzhaus-Pflicht | §10 | Stufenweise |
Wichtig für Berater: Die 65%-Erneuerbare-Pflicht (§71 GEG) gilt für Bestandsgebäude in Großstädten ab dem 1. Juli 2026 — also dann, wenn die lokale Wärmeplanung vorliegt. Das treibt aktuell die Nachfrage nach Wärmepumpen-Auslegung und Förderberatung enorm.
Mehr dazu: GEG 2026 Änderungen im Überblick
Praktische Checkliste: Heizungsprüfung vorbereiten
Für Hauseigentümer:
- Heizkesselhersteller, Typ und Baujahr ermitteln
- Nennwärmeleistung prüfen (Typenschild am Kessel)
- Letztes Wartungsprotokoll und Schornsteinfegerprotokoll bereitstellen
- Aktuelle Heizkostenabrechnungen der letzten 2 Jahre sammeln
- SHK-Fachbetrieb für Termin kontaktieren
Für SHK-Fachbetriebe:
- Heizlastberechnung für das Gebäude durchführen oder aktualisieren
- Hydraulischen Abgleich planen (Pflicht nach §60c GEG)
- Pumpeneffizienz dokumentieren
- Normenkonformes Prüfprotokoll ausstellen
Förderung: Kann die Heizungsprüfung bezuschusst werden?
Die Heizungsprüfung selbst ist aktuell nicht direkt förderfähig. Jedoch werden Folge-Maßnahmen aus der Prüfung großzügig bezuschusst:
- Hydraulischer Abgleich: Bis zu 70% Förderung über BEG (KfW 458) beim Wechsel zu Wärmepumpe
- Pumpen-Austausch: Im Rahmen der Heizungsoptimierung über BAFA
- Heizlastberechnung: Als Bestandteil von iSFP-Maßnahmen förderbar
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Häufige Fragen
Gilt die Heizungsprüfpflicht auch für Vermieter?
Ja. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Heizungsanlage in Ihren Mietobjekten prüfen zu lassen. Die Kosten können nicht auf Mieter umgelegt werden, dienen aber als Betriebskosten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Was kostet eine professionelle Heizungsprüfung?
Je nach Anlagengröße und Aufwand kostet eine Heizungsprüfung zwischen 150 und 500 Euro für Einfamilienhäuser. Größere Mehrfamilienhäuser oder Gewerbegebäude können mehr kosten. Viele SHK-Betriebe bieten die Prüfung als Paket mit der regulären Wartung an.
Muss nach der Prüfung sofort gehandelt werden?
Nein. Die Prüfung hat zunächst dokumentarischen Charakter. Stellt der Fachbetrieb Mängel fest, müssen diese in der Regel innerhalb von 2 Jahren behoben werden. Bei gravierenden Effizienzproblemen kann die Behörde jedoch kürzere Fristen setzen.
Kann ich die Heizungsprüfung selbst durchführen?
Nein. Die Heizungsprüfung nach §60b GEG muss von einem zugelassenen Fachbetrieb oder Energiefachkraft durchgeführt werden. Heimwerker-Checks erfüllen die gesetzliche Anforderung nicht.
Was passiert, wenn meine Heizung die Prüfung "nicht besteht"?
Der Begriff "bestehen" ist hier nicht ganz korrekt — die Prüfung ist zunächst eine Bestandsaufnahme. Der Fachbetrieb empfiehlt konkrete Optimierungsmaßnahmen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, die die Betriebssicherheit gefährden, können Behörden eine Stilllegung anordnen.
Lohnt sich der Heizungstausch statt der Prüfung?
In vielen Fällen ja — besonders wenn die Anlage älter als 20 Jahre ist. Mit der aktuellen BEG 2026 Förderung (bis 70%) und steigendem CO₂-Preis (€65/t in 2026) amortisiert sich eine neue Wärmepumpe oft schneller als gedacht. Unser Förderrechner berechnet Ihre persönliche Förderquote.
Fazit: Heizungsprüfpflicht proaktiv angehen
Die Heizungsprüfpflicht nach §60b GEG ist keine Belastung, sondern eine Chance zur Energieoptimierung. Studien zeigen, dass allein durch korrekte Einstellung und Abgleich bestehender Heizungsanlagen 10–30% Energiekosten eingespart werden können — ohne Investition in neue Geräte.
Für SHK-Fachbetriebe eröffnet die Pflicht ein neues, stabiles Geschäftsfeld. Wer jetzt mit digitalen Planungstools ausgestattet ist, kann Prüfaufträge effizienter abarbeiten und sich als kompetenter Partner positionieren.
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