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Heizlastberechnung starten
Normkonforme Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 — direkt im Browser.
Heizlastberechnung startenEnergieausweis: Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis, gesetzliche Pflicht nach GEG, Effizienzklassen A+ bis H und Ausstellung durch Energieberater.
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Heizlastberechnung startenDer Energieausweis (auch: Energiepass) ist ein amtliches Dokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes bewertet und auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient) einordnet. Er ist in Deutschland nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Verkauf, Vermietung und Neubau von Gebäuden Pflicht.
| Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Bauteile, Anlagentechnik (berechneter Bedarf) | Verbrauchsabrechnungen (letzte 3 Jahre) |
| Wann Pflicht | Neubau, Gebäude < 5 WE vor 1977 | Alle anderen Bestandsgebäude (optional bei > 4 WE) |
| Aussagekraft | Hoch (unabhängig vom Nutzerverhalten) | Niedriger (beeinflusst durch Nutzer) |
| Kosten | 300–600 € | 50–150 € |
| Ausstellung durch | Qualifizierter Energieberater | Qualifizierter Energieberater |
| Gültigkeitsdauer | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Klasse | Energiebedarf (kWh/m²a) | Beschreibung |
|---|---|---|
| A+ | < 30 | Passivhaus, KfW 40 |
| A | 30–50 | KfW 55, Neubau 2024 |
| B | 50–75 | Gut saniertes Bestandsgebäude |
| C | 75–100 | Modernisierter Altbau |
| D | 100–130 | Durchschnittlicher Altbau |
| E | 130–160 | Schlecht gedämmter Altbau |
| F | 160–200 | Sanierungsbedürftig |
| G | 200–250 | Dringend sanierungsbedürftig |
| H | > 250 | Sehr schlechter Zustand |
Neubau: Bedarfsausweis Pflicht nach §80 GEG, Energiebedarf muss GEG-Anforderungen erfüllen.
Bestandsgebäude bei Verkauf/Vermietung:
Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude < 50 m² Nutzfläche, landwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Der Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten nach §88 GEG ausgestellt werden:
Der Energieausweis ist nicht direkt Fördervoraussetzung — aber die Effizienzklasse beeinflusst:
Bei Verkauf oder Neuvermietung spätestens bei der Besichtigung. Bei Neubau nach Fertigstellung des Gebäudes.
Ja, wenn er noch gültig ist (10 Jahre ab Ausstellungsdatum). Nach Ablauf oder nach wesentlichen Sanierungsmaßnahmen muss ein neuer ausgestellt werden.
Ja, deutlich. Studien zeigen Preisaufschläge von 5–15 % für Klasse A/B-Gebäude gegenüber Klasse E/F — besonders seit den Energiepreiserhöhungen ab 2022.