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Normkonforme Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 — direkt im Browser.
Heizlastberechnung startenFernwärme: Funktionsweise, Hausanschluss, Kostenstruktur und Bedeutung nach GEG 2026. Wann lohnt Fernwärme als Alternative zur Wärmepumpe?
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Heizlastberechnung startenFernwärme ist die leitungsgebundene Versorgung von Gebäuden mit Wärmeenergie aus einer zentralen Erzeugungsanlage — meist Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), Heizkraftwerke oder Großwärmepumpen. Das Heizwasser wird über ein isoliertes Rohrnetz (Vor- und Rücklauf) zum Gebäude transportiert und dort über eine Übergabestation (Hausstation) auf das Gebäudeheizungsnetz übertragen.
Fernwärme gilt nach GEG 2026 als erneuerbare Wärmequelle, sofern der Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbare Abwärme im Netz ≥ 65 % beträgt — und erfüllt damit die 65-%-Anforderung für neue Heizsysteme automatisch.
| Komponente | Funktion |
|---|---|
| Erzeugungszentrale | KWK, Großwärmepumpe, Biomasse, Solarthermie |
| Primärnetz | Transport mit 80–130 °C Vorlauf (Hochtemperatur) |
| Hausübergabestation | Wärmetauscher trennt Primär- und Sekundärnetz |
| Sekundärnetz | Gebäudeseitig: 55–70 °C (Bestand), 35–55 °C (Neubau) |
| Wärmemengenzähler | Abrechnung nach verbrauchter Energie |
Ein Fernwärmeanschluss ist nur dort möglich, wo ein Fernwärmenetz vorhanden ist. Dies betrifft vor allem:
Der Hausanschluss umfasst:
Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
| Kostenart | Beschreibung | Typische Höhe |
|---|---|---|
| Grundpreis | Laufende Bereitstellungsgebühr | 200–600 €/Jahr |
| Arbeitspreis | Verbrauchsabhängig | 8–14 Ct/kWh (2025/2026) |
| Messpreis | Zählermiete | 30–80 €/Jahr |
| Anschlussgebühr | Einmalig bei Neuanschluss | 3.000–8.000 € |
Hinweis: Fernwärmepreise sind nicht reguliert — die Konditionen variieren stark je nach Anbieter und Region. Das Fernwärme-Transparenzgesetz 2024 verpflichtet Anbieter zur besseren Preisvergleichbarkeit.
Nach §71 GEG (65-%-Erneuerbare-Pflicht) können Gebäude mit Fernwärmeanschluss von der Einzelgebäude-Anforderung befreit werden, wenn das Fernwärmenetz den gesetzlichen Mindestanteil erneuerbarer Energien erfüllt. Kommunale Wärmepläne (ab 2024 in Großstädten Pflicht) legen fest, welche Gebiete zukünftig mit Fernwärme versorgt werden.
| GEG-Anforderung | Fernwärme-Regelung |
|---|---|
| 65 % erneuerbare Wärme | Erfüllt wenn Netz ≥ 65 % EE oder Abwärme |
| Heizungstauschpflicht | Entfällt bei verfügbarem Fernwärmeanschluss |
| Hydraulischer Abgleich §60c | Gilt auch für Fernwärme-Übergabe |
| Kriterium | Fernwärme | Luft-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Investition | 3.000–8.000 € (Anschluss) | 10.000–20.000 € |
| Betriebskosten | 8–14 Ct/kWh | 4–8 Ct/kWh (Strom×COP) |
| Platzbedarf | Nur Übergabestation | Außengerät + ggf. Puffer |
| Vorlauftemperatur | 55–80 °C (Bestand) | 35–55 °C (optimal) |
| Wartung | Minimal (beim Anbieter) | Jährliche Inspektion |
| Förderung BEG | Nein (Pflichtanschluss) | Ja (bis 70 % KfW 458) |
| Planungssicherheit | Abhängig vom Anbieter | Eigenständig |
Ja, insbesondere für die Warmwasserbereitung. Einige Fernwärmeanbieter erlauben zudem die Einspeisung von Solarwärme ins Netz.
Für den Fernwärmeanschluss selbst gibt es keine BEG-Förderung. Allerdings können Begleitmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder hydraulischer Abgleich gefördert werden.
Das hängt stark vom Fernwärmepreis des Anbieters ab. Bei einem Arbeitspreis von über 12 Ct/kWh ist eine eigene Wärmepumpe langfristig oft günstiger — trotz höherer Investitionskosten.
Auch bei Fernwärmeanschluss ist die Heizlastberechnung für die korrekte Auslegung der Hausübergabestation und des Heizkörpernetzes notwendig. Heizlast jetzt berechnen →